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   BGH, 14.05.2009 - IX ZB 132/07   

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https://dejure.org/2009,10560
BGH, 14.05.2009 - IX ZB 132/07 (https://dejure.org/2009,10560)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2009 - IX ZB 132/07 (https://dejure.org/2009,10560)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - IX ZB 132/07 (https://dejure.org/2009,10560)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt zur Aushandlung von Verwertungsvereinbarungen und zur Vornahme von Verwertungshandlungen; Berücksichtigung der Aushandlung von Verwertungsvereinbarungen und der Vornahme von Verwertungshandlungen ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2; InsVV § 11 Abs. 1
    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Hinblick auf die Aushandlung von Verwertungsvereinbarungen und die Vornahme von Verwertungshandlungen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - IX ZB 132/07
    Der Senat hat zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt berechtigt ist, Verwertungsvereinbarungen auszuhandeln und Verwertungshandlungen vorzunehmen, und inwiefern solche Maßnahmen bei der Bemessung seiner Vergütung berücksichtigt werden können, in den Beschlüssen vom 12. Januar 2006 (IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672) und vom 21. Dezember 2006 (IX ZB 36/06, [...]) Stellung genommen.
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 35/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - IX ZB 132/07
    Im Hinblick auf diese Entscheidungen kommt der vorliegenden Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu, zumal § 11 Abs. 1 InsVV in der Fassung der 2. Änderungsverordnung zur InsVV vom 21. Dezember 2006 auf den Sachverhalt nicht anwendbar ist (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2008 - IX ZB 35/05, ZIP 2008, 2323; bestätigt mit Beschlüssen v. 20. November 2008 - IX ZB 87/07 und IX ZB 30/08, [...]).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZB 30/08

    Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - IX ZB 132/07
    Im Hinblick auf diese Entscheidungen kommt der vorliegenden Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu, zumal § 11 Abs. 1 InsVV in der Fassung der 2. Änderungsverordnung zur InsVV vom 21. Dezember 2006 auf den Sachverhalt nicht anwendbar ist (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2008 - IX ZB 35/05, ZIP 2008, 2323; bestätigt mit Beschlüssen v. 20. November 2008 - IX ZB 87/07 und IX ZB 30/08, [...]).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 36/06

    Vergütung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters bei Verwertung des

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - IX ZB 132/07
    Der Senat hat zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt berechtigt ist, Verwertungsvereinbarungen auszuhandeln und Verwertungshandlungen vorzunehmen, und inwiefern solche Maßnahmen bei der Bemessung seiner Vergütung berücksichtigt werden können, in den Beschlüssen vom 12. Januar 2006 (IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672) und vom 21. Dezember 2006 (IX ZB 36/06, [...]) Stellung genommen.
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZB 87/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - IX ZB 132/07
    Im Hinblick auf diese Entscheidungen kommt der vorliegenden Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu, zumal § 11 Abs. 1 InsVV in der Fassung der 2. Änderungsverordnung zur InsVV vom 21. Dezember 2006 auf den Sachverhalt nicht anwendbar ist (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2008 - IX ZB 35/05, ZIP 2008, 2323; bestätigt mit Beschlüssen v. 20. November 2008 - IX ZB 87/07 und IX ZB 30/08, [...]).
  • LG Landau/Pfalz, 27.08.2009 - 4 T 34/09

    Insolvenzverwalter: Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen

    Es obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht, das Schuldnervermögen zu verwerten; ein Zuschlag kommt allenfalls in Betracht, wenn die Verwertung schon im Insolvenzeröffnungsverfahren notwenig war, keinesfalls aber darf sie nur der allgemeinen Masseanreicherung dienen (vgl. BGH 9. Zivilsenat, Beschluss vom 21.12.2006, Az. IX ZB 36/06, BGH 9. Zivilsenate, Beschluss vom 14.05.2009, Az. IX ZB 132/07, jeweils zitiert nach Juris.de).
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